Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 04.07.2025
Aktenzeichen: 10 Ca 26/25
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 17.
Dezember 2024 nicht zum 15. Januar 2025 beendet wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluß des Kündigungsschutzprozesses als
Vertriebsmitarbeiterin/Verkauf weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
4. Der Urteilsstreitwert wird auf 12.000,- Euro festgesetzt.