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Datum: 14.05.2025

Aktenzeichen: 20 Ca 613/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 121,51 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe
von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.06.2024 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf 33.705,21 EUR festgesetzt.

5. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert
zugelassen.