Teilnahme am EU-Projekt EMPRO

Die BGBW ist Teil des EU-Projekts EMPRO zur Stärkung der grenzüberschreitenden Bewährungshilfe. Durch Schulungen, digitale Ansätze und internationalen Austausch werden Fachkräfte dabei unterstützt, EU-Rahmenbeschlüsse effektiver umzusetzen und die Zusammenarbeit innerhalb Europas zu verbessern.

Teilnahme der BGBW am EU-Projekt EMPRO

Die BGBW beteiligt sich am EU-geförderten Projekt EMPRO („Empowerment of the Framework Decisions 2008/947 and 2009/829 through EU Probation Services“). Ziel ist es, Fachkräfte der Bewährungs- und Straffälligenhilfe dabei zu unterstützen, die bestehenden EU-Rahmenbeschlüsse praxisnah und effektiv anzuwenden.

Der Rahmenbeschluss 2008/947 ermöglicht es, Bewährungsauflagen oder alternative Sanktionen in dem EU-Mitgliedsstaat zu vollziehen, in dem die verurteilte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Rahmenbeschluss 2009/829 erlaubt es Beschuldigten, während eines laufenden Verfahrens in ihr Heimatland zurückzukehren, wobei dort Überwachungsmaßnahmen umgesetzt werden können.

Im Projekt werden Fachkräfte durch E-Learning-Module und internationale Trainingsformate weiterqualifiziert. Ziel ist es, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu stärken, Verfahren zu vereinfachen und die Beratung von Klientinnen sowie Entscheidungsträgerinnen zu verbessern.

Im Januar 2026 fand eine internationale Konferenz mit Teilnehmenden aus Justiz, Wissenschaft und Praxis statt, bei der Erfahrungen zur Umsetzung der Rahmenbeschlüsse ausgetauscht wurden. Weitere Treffen sind bis 2027 geplant. Perspektivisch wird geprüft, eine feste Ansprechperson für internationale Kooperationen innerhalb der BGBW zu etablieren.