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Landwirtschaftsfläche; Lage nördlich von Bühl im Außenbereich; im Zuge der Furbereinigung Umbenennung in Flurstück-Nr. 10038; Zuwegung von Westen über geschotterten Wirtschaftsweg; Topografie eben; maschinelle Bewirtschaftung möglich; am Ortstermin mit Beerenanlage durch Pächter bestellt; auf Grundlage des Grundwassermodells der LUBW ist Flurstück nicht mit PFAS belastet; 10 K 11/22

Verkehrswert: 2.600,00 EUR

Termin: 08.05.2025

Ort: Bühl

10 K 11/22

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

 

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Donnerstag,

08.05.2025

10:00 Uhr

022, Sitzungssaal

Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Bühl

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

Bühl

10038

Landwirtschaftsfläche

Landstraße und Strutfeld

1.076

1365

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Lage nördlich von Bühl im Außenbereich; im Zuge der Furbereinigung Umbenennung in Flurstück-Nr. 10038; Zuwegung von Westen über geschotterten Wirtschaftsweg; Topografie eben; maschinelle Bewirtschaftung möglich; am Ortstermin mit Beerenanlage durch Pächter bestellt; auf Grundlage des Grundwassermodells der LUBW ist Flurstück nicht mit PFAS belastet;

                                                                      

Verkehrswert:

2.600,00 €

 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 25.04.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

 

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

 

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2540427000105, Az. 10 K 11/22

AG Baden-Baden

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

 

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Jedermann kann die Nachweise über den Grundbesitz und das Wertgutachten auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts einsehen. Zusätzlich ist das Wertgutachten unter www.versteigerungspool.de veröffentlicht.

 

Pfistner

Diplom-Rechtspflegerin (FH)


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