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5-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, KG - DG, vergleichbar mit einer Doppelhaushälfte samt Erweiterung im KG u. DG, Wohnfläche ca. 164 qm; Baujahr nicht bekannt; Sondernutzungsrecht unter anderem an Terrassen- und Gartenfläche; 12 K 20/23

Verkehrswert: 326.000,00 EUR

Termin: 08.05.2025

Ort: Bühlertal

12 K 20/23

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

 

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Donnerstag,

08.05.2025

13:30 Uhr

022, Sitzungssaal

Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Bühlertal

Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

ME-Anteil

Sondereigentums-Art

Sondernutzungsrecht

Blatt

509/1.000

Wohnung mit Nebenräumen und Balkon und Windfang im Kellergeschoss, Erdgeschoss, 1. Obergeschoss und Dachgeschoss, im Aufteilungsplan mit orange gekennzeichnet und in der Abgeschlossenheitsbescheinigung mit Nr. 1 bezeichnet

Gründach über dem Windfang sowie 2 Stellplätze, im Aufteilungsplan mit Stellplatz 1 und Stellplatz 2 und orangener Umrandung gekennzeichnet. Terrassen- und Gartenfläche, im Lageplan mit Ziffer 1 und Schraffierung gekennzeichnet.

3891

an Grundstück

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Bühlertal

735

Gebäude- und Freifläche

Jeichelweg 46, 48

513

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

5-Zimmer-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, KG - DG, vergleichbar mit einer Doppelhaushälfte samt Erweiterung im KG u. DG, Wohnfläche ca. 164 qm; Baujahr nicht bekannt; Sondernutzungsrecht unter anderem an Terrassen- und Gartenfläche;

                                                                      

Verkehrswert:

326.000,00 €

 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 03.05.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2540427000228, Az. 12 K 20/23

AG Baden-Baden

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

 

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Jedermann kann die Nachweise über den Grundbesitz und das Wertgutachten auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts einsehen. Zusätzlich ist das Wertgutachten unter www.versteigerungspool.de veröffentlicht.

 

Stinus

Diplom-Rechtspflegerin (FH)


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