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2 Landwirtschaftsflächen; 10 K 40/23

Verkehrswert: lfd. Nr. 1: 6.300,00 EUR; lfd. Nr. 2: 4.000,00 EUR

Termin: 26.06.2025

Ort: Lichtenau

10 K 40/23

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

 

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Donnerstag,

26.06.2025

10:00 Uhr

022, Sitzungssaal

Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden

 

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Lichtenau

lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

1

Lichtenau

752

Landwirtschaftsfläche

Galgenfeld

1.625

596

2

Lichtenau

1432

Landwirtschaftsfläche

Reinhardsauer Feld

1.845

596

Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Lage südwestlich von Lichtenau teilweise im Gewerbegebiet Lichtenau II, teilweise im Außenbereich; Zuschnitt dreieckig, Oberflächengestaltung eben, gute maschinelle Bewirtschaftung möglich; eine südliche und westliche Teilfläche ist als Ackerland in eine größere Bewirtschaftungseinheit eingebunden, Bauvorhaben nur nach § 35 BauGB privilegiert genehmigungsfähig. Eine nordöstliche Teilfläche liegt im Bereich des rechtsgültigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Lichtenau II" und ist als öffentliche Grünfläche Eingrünung / Ausgleich in der Gewerbegebietsfläche einzustufen. Die Zuwegung zu dem Flurstück 752 erfolgt von Westen über einen geschotterten Wirtschaftsweg;

                                                                      

Verkehrswert:

6.300,00 €

 



Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Lage südwestlich von Lichtenau im Außenbereich; Oberflächengestaltung eben; gute maschinelle Bewirtschaftung möglich; Teilfläche als Ackerland in eine größere Bewirtschaftungseinheit eingebunden; eine Teilfläche am östlichen Vorgewende wird als Weg genutzt; Zuwegung erfolgt von Norden über einen asphaltierten Wirtschaftsweg und zweigt dann nach Osten ab in einen geschotterten Wirtschaftsweg; als Flächen für die Landwirtschaft (§ 35 BauGB) gekennzeichnet; eine höherwertige Entwicklung ist nicht zu erwarten; Fläche wird als Ackerland ohne höherwertige Entwicklung eingestuft;

                                                                      

Verkehrswert:

4.000,00 €

 

 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 11.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2540427000855, Az. 10 K 40/23

AG Baden-Baden

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

 

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Jedermann kann die Nachweise über den Grundbesitz und das Wertgutachten auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts einsehen. Zusätzlich ist das Wertgutachten unter www.versteigerungspool.de veröffentlicht.

 

Pfistner

Diplom-Rechtspflegerin (FH)


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