2 Landwirtschaftsflächen; 10 K 40/23
Verkehrswert: lfd. Nr. 1: 6.300,00 EUR; lfd. Nr. 2: 4.000,00 EUR
Termin: 26.06.2025
Ort: Lichtenau
10 K 40/23
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
Donnerstag, 26.06.2025 |
10:00 Uhr |
022, Sitzungssaal |
Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Lichtenau
lfd.Nr. |
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
1 |
Lichtenau |
752 |
Landwirtschaftsfläche |
Galgenfeld |
1.625 |
596 |
2 |
Lichtenau |
1432 |
Landwirtschaftsfläche |
Reinhardsauer Feld |
1.845 |
596 |
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Lage südwestlich von Lichtenau teilweise im Gewerbegebiet Lichtenau II, teilweise im
Außenbereich; Zuschnitt dreieckig, Oberflächengestaltung eben, gute maschinelle Bewirtschaftung möglich; eine südliche
und westliche Teilfläche ist als Ackerland in eine größere Bewirtschaftungseinheit eingebunden, Bauvorhaben nur nach §
35 BauGB privilegiert genehmigungsfähig. Eine nordöstliche Teilfläche liegt im Bereich des rechtsgültigen
Geltungsbereichs des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Lichtenau II" und ist als öffentliche Grünfläche Eingrünung /
Ausgleich in der Gewerbegebietsfläche einzustufen. Die Zuwegung zu dem Flurstück 752 erfolgt von Westen über einen
geschotterten Wirtschaftsweg;
Verkehrswert: |
6.300,00 € |
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Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Lage südwestlich von Lichtenau im Außenbereich; Oberflächengestaltung eben;
gute maschinelle Bewirtschaftung möglich; Teilfläche als Ackerland in eine größere Bewirtschaftungseinheit eingebunden;
eine Teilfläche am östlichen Vorgewende wird als Weg genutzt; Zuwegung erfolgt von Norden über einen asphaltierten
Wirtschaftsweg und zweigt dann nach Osten ab in einen geschotterten Wirtschaftsweg; als Flächen für die Landwirtschaft (§ 35
BauGB) gekennzeichnet; eine höherwertige Entwicklung ist nicht zu erwarten; Fläche wird als Ackerland ohne höherwertige
Entwicklung eingestuft;
Verkehrswert: |
4.000,00 € |
|
Der Versteigerungsvermerk ist am 11.04.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2540427000855, Az. 10 K 40/23 AG Baden-Baden |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Jedermann kann die Nachweise über den Grundbesitz und das Wertgutachten auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts einsehen. Zusätzlich ist das Wertgutachten unter www.versteigerungspool.de veröffentlicht.
Pfistner
Diplom-Rechtspflegerin (FH)