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Dreifamilienhaus mit separater Garage, Vollunterkellerung, nachträglich ausgebautes Dachgeschoss; ehemaliger Laden im EG zu Wohnraum umgebaut, geringe Veränderungen im EG gegenüber den Plänen; EG Eigennutzung, 1. OG und DG vermietet;Ursprungsbaujahr 1955, Garage 1958, DG-Ausbau 2010/11; EG ca. 131 m²; 1. OG ca. 131 m²; DG ca. 80 m²; 12 K 64/23

Verkehrswert: 801.000,00 EUR

Termin: 22.07.2025

Ort: Bühl

12 K 64/23

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

 

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Dienstag,

22.07.2025

13:30 Uhr

022, Sitzungssaal

Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Bühl

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

Bühl

7198/4

Gebäude- und Freifläche

Schuchsfeldstraße 1

654

4077

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Dreifamilienhaus mit separater Garage, Vollunterkellerung, nachträglich ausgebautes Dachgeschoss; ehemaliger Laden im EG zu Wohnraum umgebaut, geringe Veränderungen im EG gegenüber den Plänen; EG Eigennutzung, 1. OG und DG vermietet;Ursprungsbaujahr 1955, Garage 1958, DG-Ausbau 2010/11; EG ca. 131 m²; 1. OG ca. 131 m²; DG ca. 80 m²;

                                                                      

Verkehrswert:

801.000,00 €

 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 14.11.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2540427000871, Az. 12 K 64/23

AG Baden-Baden

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

 

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Jedermann kann die Nachweise über den Grundbesitz und das Wertgutachten auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts einsehen. Zusätzlich ist das Wertgutachten unter www.versteigerungspool.de veröffentlicht.

Stinus

Diplom-Rechtspflegerin (FH)


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