8-Familienwohnhaus mit separatem Schuppen, Vollunterkellerung, ausgebautes Dachgeschoss; UG: Kellerräume, Wohnraum, 2 Einheiten, vermietet; EG: Wohnraum, 2 Einheiten, vermietet; 1. OG: Wohnraum, 2 Einheiten, vermietet; DG: Wohnraum, 2 Einheiten, vermietet; Schuppen: Eigennutzung als Geräteraum; PKW-Stellplätze vor dem Haus; das Anwesen ist für eine wohnwirtschaftliche Nutzung ausgelegt; Baujahr ca. 1983; 12 K 1/22
Verkehrswert: 907.000,00 EUR
Termin: 28.08.2025
Ort: Achern-Önsbach
12 K 1/22
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
Donnerstag, 28.08.2025 |
13:30 Uhr |
022, Sitzungssaal |
Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Achern- Önsbach
Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
Önsbach |
3186 |
Gebäude- und Freifläche |
Ziehltstraße 19 |
1.177 |
521 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
8-Familienwohnhaus mit separatem Schuppen, Vollunterkellerung, ausgebautes Dachgeschoss; UG: Kellerräume, Wohnraum, 2 Einheiten, vermietet; EG: Wohnraum, 2 Einheiten, vermietet; 1. OG: Wohnraum, 2 Einheiten, vermietet; DG: Wohnraum, 2 Einheiten, vermietet; Schuppen: Eigennutzung als Geräteraum; PKW-Stellplätze vor dem Haus; das Anwesen ist für eine wohnwirtschaftliche Nutzung ausgelegt; Baujahr ca. 1983;
Verkehrswert: |
907.000,00 € |
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Der Versteigerungsvermerk ist am 25.01.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2540427001132, Az. 12 K 1/22 AG Baden-Baden |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Jedermann kann die Nachweise über den Grundbesitz und das Wertgutachten auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts einsehen. Zusätzlich ist das Wertgutachten unter www.versteigerungspool.de veröffentlicht.
Stinus
Diplom-Rechtspflegerin (FH)