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2 Landwirtschaftsflächen östlich von Bühl im Außenbereich; Zuwegung erfolgt von Südosten über das Flurstück 4312; gute maschinelle Bewirtschaftung; Bepflanzung mit Rebland; 12 K 5/23

Verkehrswert: lfd. Nr. 1: 640,00 EUR; lfd. Nr. 2 850,00 EUR

Termin: 15.01.2026

Ort: Bühl

12 K 5/23

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

 

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Donnerstag,

15.01.2026

09:00 Uhr

022, Sitzungssaal

Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Bühl

lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

1

Bühl

4292

Landwirtschaftsfläche

Bergel

429

6109

2

Bühl

4293

Landwirtschaftsfläche

Bergel

564

6109



Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
östlich von Bühl im Außenbereich; Zuwegung erfolgt von Südosten über das Flurstück 4312; gute maschinelle Bewirtschaftung; Bepflanzung mit Rebland;

                                                                      

Verkehrswert:

640,00 €

 

 

Lfd. Nr. 2

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
östlich von Bühl im Außenbereich; Zuwegung erfolgt von Südosten über das Flurstück 4312; gute maschinelle Bewirtschaftung; Bepflanzung mit Rebland;

                                                                      

Verkehrswert:

850,00 €

 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 15.02.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2440427002381, Az. 12 K 5/23

AG Baden-Baden

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

 

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Jedermann kann die Nachweise über den Grundbesitz und das Wertgutachten auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts einsehen. Zusätzlich ist das Wertgutachten unter www.versteigerungspool.de veröffentlicht.

 

Stinus

Diplom-Rechtspflegerin (FH)


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