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Rebflächen als Bewirtschaftungseinheit; Lage nordwestlich von Bühl im Außenbereich; Landschaftsschutzgebiet, lt. Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) in einem benachteiligten Gebiet; Zuschnitt mehrförmig; Oberflächengestaltung leicht hängig bis stark hängig; maschinelle Bewirtschaftung möglich; Traubenernte mit Vollernter im nördlichen Bereich möglich, im südlichen Bereich eher grenzwertig; Zuwegung von Südosten über teilweise geschotterten Grasweg, von Norden über geschotterten Wirtschaftsweg; 12 K 40/24

Verkehrswert: siehe Beschrieb

Termin: 29.01.2026

Ort: Bühl

12 K 40/24

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

 

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Donnerstag,

29.01.2026

13:30 Uhr

022, Sitzungssaal

Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Bühl

lfd.Nr.

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

1

Bühl

1048

Landwirtschaftsfläche

Elsenmarten

895

8280

2

Bühl

1040

Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche

Elsenmarten

650

8280

3

Bühl

1041

Landwirtschaftsfläche

Elsenmarten

1.738

8280

4

Bühl

1039

Landwirtschaftsfläche, Verkehrsfläche

Elsenmarten

6.026

8280

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Rebflächen als Bewirtschaftungseinheit; Lage nordwestlich von Bühl im Außenbereich; Landschaftsschutzgebiet, lt. Ausgleichszulage Landwirtschaft (AZL) in einem benachteiligten Gebiet; Zuschnitt mehrförmig; Oberflächengestaltung leicht hängig bis stark hängig; maschinelle Bewirtschaftung möglich; Traubenernte mit Vollernter im nördlichen Bereich möglich, im südlichen Bereich eher grenzwertig; Zuwegung von Südosten über teilweise geschotterten Grasweg, von Norden über geschotterten Wirtschaftsweg;

 

Verkehrswerte:

 

Lfd. Nr. 1:

1.600,00 €

 

Lfd. Nr. 2:

1.200,00 €

 

Lfd. Nr. 3:

3.100,00 €

 

Lfd. Nr. 4:

10.800,00 €

 

 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 20.08.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2540427002037, Az. 12 K 40/24

AG Baden-Baden

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

 

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Jedermann kann die Nachweise über den Grundbesitz und das Wertgutachten auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts einsehen. Zusätzlich ist das Wertgutachten unter www.versteigerungspool.de veröffentlicht.

 

Stinus

Diplom-Rechtspflegerin (FH)


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