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nur 1/2 Anteil an unbebauter Baulandfläche im Innenbereich der Gemarkung Gamshurst, kein Bebauungsplan, Bebauung nach § 34 BauGB möglich, Grundstück durch bekiesten Feldweg von dem Bach „Acher“ getrennt. Baulast § 71 LBO, durch die ungehinderter Zugang und Zufahrt in einer Breite von 3,50 m von der Lange Straße zum Grundstück Flst.Nr. 4314/1 zu dulden und in diesem Bereich keinerlei bauliche Anlagen zu erstellen sind (Lageplan liegt vor). Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen ist zu dulden. Lange Straße ist historisch, daher keine Erschließungskosten, Entwässerungsbeiträge bereits erhoben; 10 K 6/25

Verkehrswert: 51.000,00 EUR

Termin: 16.04.2026

Ort: Achern-Gamshurst

10 K 6/25

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

 

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Donnerstag,

16.04.2026

10:00 Uhr

022, Sitzungssaal

Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Achern-Gamshurst

1/2 Anteil Abt. I/1.1 an

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

Gamshurst

4314/2

Gebäude- und Freifläche

Lange Straße 45

523

1416

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

nur 1/2 Anteil an unbebauter Baulandfläche im Innenbereich der Gemarkung Gamshurst, kein Bebauungsplan, Bebauung nach § 34 BauGB möglich, Grundstück durch bekiesten Feldweg von dem Bach „Acher“ getrennt. Baulast § 71 LBO, durch die ungehinderter Zugang und Zufahrt in einer Breite von 3,50 m von der Lange Straße zum Grundstück Flst.Nr. 4314/1 zu dulden und in diesem Bereich keinerlei bauliche Anlagen zu erstellen sind (Lageplan liegt vor). Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen ist zu dulden. Lange Straße ist historisch, daher keine Erschließungskosten, Entwässerungsbeiträge bereits erhoben;

                                                                      

Verkehrswert:

51.000,00 €

 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 03.04.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2640427000027, Az. 10 K 6/25

AG Baden-Baden

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

 

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Jedermann kann die Nachweise über den Grundbesitz und das Wertgutachten auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts einsehen. Zusätzlich ist das Wertgutachten unter www.versteigerungspool.de veröffentlicht.

 

Pfistner

Diplom-Rechtspflegerin (FH)


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