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einfache, nicht unterkellerte Stahlhalle (3 Achsen) mit Büroeinbauten in typischer Industriebauweise, Lagerfläche; genehmigter Plan entspricht nicht den Gegebenheiten; Mietverträge konnten vom Sachverständigen nicht eingesehen werden; Baujahr ca. 2011; 10 K 42/23

Verkehrswert: 415.000,00 EUR

Termin: 07.05.2026

Ort: Baden-Baden-Haueneberstein

10 K 42/23

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

 

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Donnerstag,

07.05.2026

10:00 Uhr

022, Sitzungssaal

Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden

 

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Baden-Baden-Haueneberstein

Gemarkung

Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Anschrift

Blatt

Haueneberstein

4968/8

Gebäude- und Freifläche

Wilhelm-Maybach-Ring 10

1.473

3325

 

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

einfache, nicht unterkellerte Stahlhalle (3 Achsen) mit Büroeinbauten in typischer Industriebauweise, Lagerfläche; genehmigter Plan entspricht nicht den Gegebenheiten; Mietverträge konnten vom Sachverständigen nicht eingesehen werden; Baujahr ca. 2011;

                                                                      

Verkehrswert:

415.000,00 €

 

 

Der Versteigerungsvermerk ist am 07.08.2023 in das Grundbuch eingetragen worden.

 

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

 

Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:

Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:

Landesoberkasse Baden-Württemberg

Bank:

Baden-Württembergische Bank

IBAN:

DE51 6005 0101 0008 1398 63

BIC:

SOLADEST600

Verwendungszweck:

2640427000344, Az. 10 K 42/23

AG Baden-Baden

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.

 

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

 

Jedermann kann die Nachweise über den Grundbesitz und das Wertgutachten auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts einsehen. Zusätzlich ist das Wertgutachten unter www.versteigerungspool.de veröffentlicht.

 

Pfistner

Diplom-Rechtspflegerin (FH)


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