Landwirtschaftsfläche; Lage nördlich von Obersasbach im Außenbereich; Zuwegung von Südosten über Erlenbadstraße und von Nordwesten über asphaltierten Wirtschaftsweg; Topografie eben; Bewirtschaftung als Streuobstwiese mit geringem und ungepflegtem Baumbestand; am südöstlichen Rand befindet sich ein Parkplatz aus Rasengittersteinen für 3 Fahrzeuge; 12 K 1/25
Verkehrswert: 2.600,00 EUR
Termin: 11.06.2026
Ort: Sasbach-Obersasbach
12 K 1/25
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
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Datum |
Uhrzeit |
Raum |
Ort |
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Donnerstag, 11.06.2026 |
13:30 Uhr |
022, Sitzungssaal |
Amtsgericht Baden-Baden, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Sasbach-Obersasbach
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Gemarkung |
Flurstück |
Wirtschaftsart u. Lage |
Anschrift |
m² |
Blatt |
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Obersasbach |
1314/1 |
Landwirtschaftsfläche |
Erlenbadstraße |
1.745 |
363 |
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
Lage nördlich von Obersasbach im Außenbereich; Zuwegung von Südosten über Erlenbadstraße und von Nordwesten über asphaltierten Wirtschaftsweg; Topografie eben; Bewirtschaftung als Streuobstwiese mit geringem und ungepflegtem Baumbestand; am südöstlichen Rand befindet sich ein Parkplatz aus Rasengittersteinen für 3 Fahrzeuge;
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Verkehrswert: |
2.600,00 € |
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Der Versteigerungsvermerk ist am 25.02.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
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Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
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IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
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Verwendungszweck: 2640427000699, Az. 12 K 1/25 AG Baden-Baden |
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Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Jedermann kann die Nachweise über den Grundbesitz und das Wertgutachten auf der Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts einsehen. Zusätzlich ist das Wertgutachten unter www.versteigerungspool.de veröffentlicht.
Stinus
Diplom-Rechtspflegerin (FH)
