Suchfunktion
Zuständigkeit
Sachlich ist das Oberlandesgericht - neben zahlreichen Sonderzuständigkeiten - als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil-, Familien-, Strafsachen sowie als Beschwerdeinstanz für Angelegeheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.