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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Baden-Baden




Hausanschrift Amtsgericht Baden-Baden:

Amtsgericht Baden-Baden

Gutenbergstraße 17

76532 Baden-Baden


Telefonzentrale des Amtsgerichts: 07221 685-0

Faxnummer des Amtsgerichts: 07221 685-293

E-Mailadresse des Amtsgerichts: Poststelle@AGBaden-Baden.justiz.bwl.de

Safe-ID des Amtsgerichts: DE.Justiz.3cb5b8d1-f288-4633-be17-e59fe7afba4e.89e5




Außenstelle

Amtsgericht Baden-Baden - Nachlassgericht

Lichtentaler Allee 11

76530 Baden-Baden


Telefonzentrale des Nachlassgerichts: 07221 685-700



Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, bei den Gerichten per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden. Hinweise zur rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation finden Sie hier.
Auch Dienstaufsichtsbeschwerden oder ähnliches können nicht per E-Mail eingelegt werden.
Eine Rechtsberatung via Internet ist nicht möglich. Rechtsberatung ist grundsätzlich Rechtsanwälten vorbehalten.
Die Nutzer des E-Mail-Zugangs werden gebeten, neben der E-Mail-Adresse auch ihre Postanschrift anzugeben.


Bitte beachten Sie:
ERV-Nachrichten, E-Mails, Faxe und Einwürfe in den Briefkasten des Amtsgerichts außerhalb der Dienstzeiten können erst am nächsten Arbeitstag gelesen und bearbeitet werden.


Hinweis:

Aus Sicherheitsgründen finden zeitweise Einlasskontrollen statt. Dies kann leider Wartezeiten zur Folge haben. Bitte halten Sie an der Pforte hierfür einen Ausweis mit Foto und gegebenenfalls Ihre Ladung bereit.
Rechtsanwälte und Behördenvertreter werden gebeten, sich mit Ihrem Anwalts- bzw. Dienstausweis an der Pforte kurz auszuweisen. Dies ermöglicht einen schnelleren Durchlass.

Waffen und gefährliche Gegenstände dürfen nicht in das Gerichtsgebäude gebracht werden und sind gegebenenfalls an der Pforte in Verwahrung zu geben. Bei Zuwiderhandlung kann der Zutritt verwehrt und erforderlichenfalls auch ein Hausverbot ausgesprochen werden.

Fotografieren und Filmen ist in Gerichtsgebäuden grundsätzlich nicht erlaubt. In Einzelfällen können Sie jedoch vorab schriftlich eine Genehmigung beantragen.


Hinweis zu betrügerischen Rechnungen und gefälschten Urteilen

Bitte beachten Sie, dass der Kosteneinzug für das Amtsgericht Baden-Baden ausschließlich über die Landesoberkasse Baden-Württemberg erfolgt.
Aktuell werden unter dem Briefkopf des Amtsgerichts Baden-Baden angebliche Gerichtsbeschlüsse mit Zahlungsaufforderung in betrügerischer Absicht versandt. Im Zweifelsfall nehmen Sie vor der Bezahlung Kontakt mit uns auf. Ebenso sind derzeit vermehrt offensichtlich gefälschte Urteile unter dem Briefkopf des Amtsgerichts Baden-Baden in Umlauf, in denen erhebliche Summen im fünfstelligen Bereich als Schadenswiedergutmachung zugesprochen werden. Auch hier gilt: Im Zweifelsfall nehmen Sie Kontakt mit uns auf.


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