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Pressestelle

Die Informationspflichten und -rechte nach § 4 des Landespressegesetzes werden grundsätzlich nur vom Pressereferenten oder dessen Vertreter wahrgenommen.

Pressemitteilungen und Auskünfte erhalten Sie über:

Herr Kieser, Direktor des Amtsgerichts
Tel.: 07221/685-106

 

Pressemitteilung

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Baden-Baden verhandelt am 21.10.2025 um 9 Uhr im Saal 118, Gutenbergstraße 17, 76532 Baden-Baden über eine Anklage der Staatsanwaltschaft Baden-Baden. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 18.07.2023 in einem Anwesen in Baden-Baden die Nebenklägerin vergewaltigt zu haben.

Für die Verhandlung sind folgende Fortsetzungstermine angesetzt:

04.11.2025, 9 Uhr, Saal 118

17.11.2025, 9 Uhr, Saal 118



Zu den Hauptverhandlungsterminen wurden neun Zeugen und ein rechtsmedizinischer Sachverständiger zur Hauptverhandlung geladen.

Aufgrund des zu erwartenden Besucherinteresses hat der Vorsitzende des Schöffengerichts eine sitzungspolizeiliche Verfügung getroffen, die hier  vollständig abgerufen werden kann.

Hinsichtlich der Möglichkeit, Film- und Bildaufnahmen zu fertigen, enthält die sitzungspolizeiliche Verfügung folgende Regelungen zur Akkreditierung, die hier nochmals dargestellt werden:

„4. Im Sitzungssaal und im Einlassbereich sind Ton-, Film- und Bildaufnahmen nur zulässig, wenn zuvor eine schriftliche Genehmigung des Vorsitzenden eingeholt wurde.

a. Die Genehmigung für Filmaufnahmen kann nur einem Kamerateam eines öffentlich-rechtlichen und einem Kamerateam eines privaten Rundfunksenders erteilt werden.

b. Die Genehmigung für Video-/Fotoaufnahmen kann nur zwei Fotografen erteilt werden.

c. Die Erteilung der Genehmigungen nach IV.3.a. und IV.3.b. setzt die Erklärung voraus, dass die jeweils gefertigten Aufnahmen anderen, nicht zugelassenen Medien bzw. deren Vertretern zur Verfügung gestellt werden.

d. Die Genehmigungen werden in der Reihenfolge des Eingangs des Antrages erteilt.

Die Anträge können ausschließlich in der Zeit zwischen dem 09.10.2025, 8.00 Uhr und 10.10.2025, 14.00 Uhr über das folgende Postfach des Amtsgerichts Baden-Baden unter

verwaltung@agbaden-baden.justiz.bwl.de

gestellt werden. Mit dem Antrag ist zugleich ein gültiger Presseausweis oder eine Auftragsbestätigung eines Pressemediums zu übermitteln; ansonsten wird der Antrag nicht berücksichtigt.


Erfolgreiche Akkreditierungen werden bis spätestens 14.10.2025, 12.00 Uhr, per E-Mail mitgeteilt.“


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