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Zuständigkeit
Ein Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt.
Seit dem 06.06.2006 ist die Führung des Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister und seit dem 29.09.2014 das
Vereinsregister dem Amtsgericht Mannheim übertragen worden. Das Amtsgericht Baden-Baden führt nur noch das in seinen Bezirk
fallende Güterrechtsregister.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
In Familiengerichtsangelegenheiten, Zwangsversteigerungs-/ -verwaltungsangelegenheiten von Immobilien erstreckt sich
die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Baden-Baden außerdem auch auf die Amtsgerichtsbezirke Achern und Bühl
Für Insolvenzverfahren sowie Landwirtschaftsverfahren ist das Amtsgericht Baden-Baden ferner für den gesamten Landgerichts-
bezirk örtlich zuständig.